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Kündigen, wechseln & Rufnummer mitnehmen

Wie du deinen Handyvertrag kündigst, deine Nummer zum neuen Anbieter mitnimmst und welche Rechte du dabei hast.

Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Tarifwechsel klingt aufwendig, ist aber meist in wenigen Minuten erledigt. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Kündigen: Was gilt?

  • Mindestlaufzeit: Laufzeitverträge dürfen höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit haben.
  • Nach der Mindestlaufzeit: Der Vertrag verlängert sich nicht mehr um ein ganzes Jahr. Du kannst ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Kündigungsbutton: Hast du online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Webseite einen gut sichtbaren Weg zur Kündigung anbieten.
  • Bestätigung: Lass dir die Kündigung immer bestätigen und heb die Bestätigung auf.

Rufnummer mitnehmen (Portierung)

Deine Handynummer gehört dir. Du kannst sie zum neuen Anbieter mitnehmen – auch vor dem Ende deines alten Vertrags.

So funktioniert es:

  1. Beim neuen Anbieter den Tarif bestellen und „Rufnummer mitnehmen“ auswählen.
  2. Den alten Anbieter angeben. Den Rest stoßen die Anbieter untereinander an.
  3. Am Wechseltag bekommst du eine neue SIM oder eSIM, und deine Nummer läuft dann dort.

Wichtig zu wissen:

  • Nimmst du die Nummer vor Vertragsende mit, läuft der alte Vertrag bis zum Ende weiter und muss bezahlt werden. Du bekommst dafür meist eine neue Nummer im alten Vertrag.
  • Der alte Anbieter darf für die Mitnahme nur eine geringe, gesetzlich gedeckelte Gebühr verlangen. Manche neuen Anbieter erstatten sie dir.
  • Die Unterbrechung soll höchstens einen Arbeitstag dauern.

Wechsel-Checkliste

  • Kündigungsfrist und Vertragsende in deinem Kundenkonto prüfen
  • Neuen Tarif auswählen (z. B. mit dem Tarif-Finder)
  • Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beauftragen
  • Guthaben auf Prepaid-Karten vorher verbrauchen oder Auszahlung beantragen
  • Daten, Kontakte und Zwei-Faktor-Apps sichern, bevor du die SIM tauschst

Wenn das Internet zu Hause zu langsam ist

Auch beim Festnetz-Internet hast du Rechte: Liefert dein Anbieter dauerhaft deutlich weniger als vertraglich versprochen, kannst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Den Nachweis führst du mit der offiziellen Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr.